Papst Alexander (IV.) an den Abt von Citeaux ('abbati Cistercii') und dessen Mitäbte und sämtliche Konvente des Zisterzienserordens: Er habe ihre Vorstellung erhalten, daß Legaten und Nuntien des päpstlichen Stuhls wie auch die zuständigen Diözesanen, Erzbischöfe und Bischöfe, und andere Prälaten beim Besuch jener Klöster gastlich aufgenommen würden, daß diese aber unter Berufung auf Urkunden jenes Stuhls, wonach sie von Exemten und Nichtexemten - ohne Rücksicht auf die Befreiung ('indulgentia'), die den Zisterziensern und andern gewährt ist - mit einer geldlichen Beisteuer ('procuratione pecuniaria') zu versehen seien, eine solche Beisteuer und anderes trotz jener Indulte forderten und die Klöster mannigfaltig belästigten, indem sie ein Interdikt gegen jene und die Suspension und Exkommunikation gegen deren Angehörige verhängten. Auf Bitten des J(ohannes), Kardinalpriesters vom Titel des heiligen Laurentius in Lucina, der bekanntlich stets auf das Wohl des Ordens bedacht sei, gewährt der Papst den Angeredeten das Recht, daß sie von Legaten, Nuntien, Erzbischöfen, Bischöfen oder Prälaten zu einer solchen Beisteuer nicht heranzuziehen sind.
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Papst Alexander (IV.) an den Abt von Citeaux ('abbati Cistercii') und dessen Mitäbte und sämtliche Konvente des Zisterzienserordens: Er habe ihre Vorstellung erhalten, daß Legaten und Nuntien des päpstlichen Stuhls wie auch die zuständigen Diözesanen, Erzbischöfe und Bischöfe, und andere Prälaten beim Besuch jener Klöster gastlich aufgenommen würden, daß diese aber unter Berufung auf Urkunden jenes Stuhls, wonach sie von Exemten und Nichtexemten - ohne Rücksicht auf die Befreiung ('indulgentia'), die den Zisterziensern und andern gewährt ist - mit einer geldlichen Beisteuer ('procuratione pecuniaria') zu versehen seien, eine solche Beisteuer und anderes trotz jener Indulte forderten und die Klöster mannigfaltig belästigten, indem sie ein Interdikt gegen jene und die Suspension und Exkommunikation gegen deren Angehörige verhängten. Auf Bitten des J(ohannes), Kardinalpriesters vom Titel des heiligen Laurentius in Lucina, der bekanntlich stets auf das Wohl des Ordens bedacht sei, gewährt der Papst den Angeredeten das Recht, daß sie von Legaten, Nuntien, Erzbischöfen, Bischöfen oder Prälaten zu einer solchen Beisteuer nicht heranzuziehen sind.
28, U 10
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1200-1300
Anagni, 1258 November 27
Kopie Pergament, Anfang 15. Jh., auf einem Blatt mit der dort vorangehenden Kopie der Urkunde von 1255 Dezember 11 (Nr. 821). - - Druck: Rossel Nr. 339 nach einer Ausfertigung, Pergament im Archiv des Klosters Eberbach (W 22,220)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. Anagnie, 5 kalendas Decembris, pontificatus nostri anno quarto
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 822
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ