Papst Alexander (IV.) an den Abt von Citeaux ('abbati Cistercii') und dessen Mitäbte und sämtliche Konvente des Zisterzienserordens: Er habe ihre Vorstellung erhalten, daß Legaten und Nuntien des päpstlichen Stuhls wie auch die zuständigen Diözesanen, Erzbischöfe und Bischöfe, und andere Prälaten beim Besuch jener Klöster gastlich aufgenommen würden, daß diese aber unter Berufung auf Urkunden jenes Stuhls, wonach sie von Exemten und Nichtexemten - ohne Rücksicht auf die Befreiung ('indulgentia'), die den Zisterziensern und andern gewährt ist - mit einer geldlichen Beisteuer ('procuratione pecuniaria') zu versehen seien, eine solche Beisteuer und anderes trotz jener Indulte forderten und die Klöster mannigfaltig belästigten, indem sie ein Interdikt gegen jene und die Suspension und Exkommunikation gegen deren Angehörige verhängten. Auf Bitten des J(ohannes), Kardinalpriesters vom Titel des heiligen Laurentius in Lucina, der bekanntlich stets auf das Wohl des Ordens bedacht sei, gewährt der Papst den Angeredeten das Recht, daß sie von Legaten, Nuntien, Erzbischöfen, Bischöfen oder Prälaten zu einer solchen Beisteuer nicht heranzuziehen sind.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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