Aufnahme von Kindern in die Volksschule in Stetten a. k. M., Austritt, Entlassung, Ausweisung und Ausschluss aus derselben. Überwachung des Schulbesuchs und Durchführung des Schulzwangs sowie die Bestrafung der Schulversäumnisse; Handhabung der Schulzucht, Verhalten der Schüler in- und außerhalb der Schule und den Vollzug der Schul- und gerichtlichen Strafen, ebenso die Unterbringung verwahrloster Jugendlicher in Zwangserziehung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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