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Verordnung: Die Zulassung von Geistlichen und Schullehrern zu fiskalischen Jagdpachten ist laut Verordnung vom 19. Januar 1826 immer noch verboten (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
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Verordnung: Die Zulassung von Geistlichen und Schullehrern zu fiskalischen Jagdpachten ist laut Verordnung vom 19. Januar 1826 immer noch verboten (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.4 Kirchliches Personal und Gremien der Kirchen >> K.4.1 Pfarrer und Ausbildung zum Pfarrerberuf
Gießen, 1829 Juni 18
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