Verordnung: Die Zulassung von Geistlichen und Schullehrern zu fiskalischen Jagdpachten ist laut Verordnung vom 19. Januar 1826 immer noch verboten (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...