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Anweisung: Das für die Inländer auszustellende Hausier-Patent einer Provinzial-Regierung soll jeweils für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen ausgestellt werden
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Anweisung: Das für die Inländer auszustellende Hausier-Patent einer Provinzial-Regierung soll jeweils für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen ausgestellt werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.1 Handel und Hausiergewerbe
Gießen, 1826 April 8
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