Anweisung: Wer von den Hessischen Forstmeistern die XXII. Versammlung der Deutschen Forstmänner vom 21. bis 25. August 1893 in Metz besuchen will, soll rechtzeitig den hierfür erforderlichen Urlaub einreichen und den Stellvertreter benennen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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