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Bekanntmachung: Zur Wahl eines neuen Abgeordneten werden hier zwei weitere stimm- und wahlfähige adelige Grundeigentümer genannt
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.2 Landständische Verfassung, Landtag
Darmstadt, 1823 September 1
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