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Verordnung: Die Erhebung des Chausseegeldes auf der Straße von Büdingen bis zur Kurhessischen Grenze in Richtung Gelnhausen soll vom 1. Mai des Jahres an erfolgen
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Verordnung: Die Erhebung des Chausseegeldes auf der Straße von Büdingen bis zur Kurhessischen Grenze in Richtung Gelnhausen soll vom 1. Mai des Jahres an erfolgen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 März 7
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 1
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