Verordnung: Um Streitigkeiten in der Erntezeit wegen fehlender neuer Fruchtmaße zu vermeiden, soll zunächst in jedem Ort ein gültiges Maß beim Bürgermeister deponiert werden, das von jedem Untertan kostenlos benutzt werden kann (drei Exemplare)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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