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Verordnung: Um Streitigkeiten in der Erntezeit wegen fehlender neuer Fruchtmaße zu vermeiden, soll zunächst in jedem Ort ein gültiges Maß beim Bürgermeister deponiert werden, das von jedem Untertan kostenlos benutzt werden kann (drei Exemplare)
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Verordnung: Um Streitigkeiten in der Erntezeit wegen fehlender neuer Fruchtmaße zu vermeiden, soll zunächst in jedem Ort ein gültiges Maß beim Bürgermeister deponiert werden, das von jedem Untertan kostenlos benutzt werden kann (drei Exemplare)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.4 Maß und Gewicht, Preise und Taxen
Darmstadt, 1818 Juli 31
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