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Verordnung: Die veränderte Freigeldzahlung für beurlaubte Reiter ist in Zukunft genau zu beachten. Die Gelder sind an die Kommandanten der Kompanien zu zahlen und den Untertanen an den Winter-Quartier-Geldern abzuschreiben
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Verordnung: Die veränderte Freigeldzahlung für beurlaubte Reiter ist in Zukunft genau zu beachten. Die Gelder sind an die Kommandanten der Kompanien zu zahlen und den Untertanen an den Winter-Quartier-Geldern abzuschreiben
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.4 Militärpersonal, militärische Einheiten, Behörden und Kommissionen >> G.4.1 Personal
Darmstadt, 1710 Januar 15
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