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Anweisung: Zum bevorstehenden Abschluss der Hauptstaatskassen-Rechnung vom Jahre 1824 sind alle eventuell noch zu berichtenden Posten innerhalb von acht Tagen einzureichen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.7 Rentkammer und Rechnungswesen
Gießen, 1826 Oktober 28
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