Verordnung: Da in den neu erworbenen Landesteilen das Polizei- und Feldstrafgesetz in Wirksamkeit getreten ist, sind auch die Ministerialausschreiben vom 1. Juli 1856 Nr. 61 und vom 24. Januar 1866 Nr. 3 in Anwendung zu bringen

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...