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Generale an sämtliche Justizämter und Patrimonialgerichte im Lande, dass die Porto-Zahlungen für den Versand der Gemeinde-Rechnungen aus den Gemeindekassen zu erfolgen haben
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Gießen, 1812 August 1
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