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Anweisung: Die Führung und Kontrolle über die von den Rechnern der Kriminalkasse zu erhebenden Untersuchungskosten muss besser als bisher erfolgen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
Gießen, 1835 September 29
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