Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landgraf Otto von Hessen weist Ritter Wiegand Riedesel und seinen Erben drei Mark Geld aus den Steuern der Dörfer Körle und Lobenhausen zu (Deutsche Übersetzung des lat. Originals B 13 Nr.3)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landgraf Otto von Hessen weist Ritter Wiegand Riedesel und seinen Erben drei Mark Geld aus den Steuern der Dörfer Körle und Lobenhausen zu (Deutsche Übersetzung des lat. Originals B 13 Nr.3)