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Verordnung: Bei der Aufnahme der Ernestine Reipelshausen von Appenrod nach Homberg als Braut von Justus Krauss darf das Inferendum nicht höher sein als 125 Gulden (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
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Verordnung: Bei der Aufnahme der Ernestine Reipelshausen von Appenrod nach Homberg als Braut von Justus Krauss darf das Inferendum nicht höher sein als 125 Gulden (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Gießen, 1829 Mai 15
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Reipelshausen, Ernestine
Vermerke: Deskriptoren: Krauss, Justus
Vermerke: Deskriptoren: Appenrod
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