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Verordnung: Durch die neue Stempel- und Tax-Ordnung kann die Ausfertigung und Beurkundung von Verträgen und Kontrakten den Ortsgerichten entzogen und alles den betreffenden Stadt-, Land- und Patrimonialgerichten übertragen werden
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Verordnung: Durch die neue Stempel- und Tax-Ordnung kann die Ausfertigung und Beurkundung von Verträgen und Kontrakten den Ortsgerichten entzogen und alles den betreffenden Stadt-, Land- und Patrimonialgerichten übertragen werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Gießen, 1823 Januar 24
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