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Rentkammer Darmstadt: Verordnung betreffend Tilgung der auf dem Kammerfonds haftenden Schulden, besonders die Aufhebung der Leibeigenschaftszugehörigkeit für eine zu bestimmende Loskaufsumme
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Rentkammer Darmstadt: Verordnung betreffend Tilgung der auf dem Kammerfonds haftenden Schulden, besonders die Aufhebung der Leibeigenschaftszugehörigkeit für eine zu bestimmende Loskaufsumme
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.6 Staatsschulden, Anleihen
Darmstadt, den 19. Dezember 1808
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