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Verpflichtungserklärung eines Steuereinnehmers und dessen Ehefrau, für alles aufzukommen, was er einzutreiben versäumt hat, auch über seinen Tod hinaus (gedruckte Ausfertigung liegt zweifach bei)
Verpflichtungserklärung eines Steuereinnehmers und dessen Ehefrau, für alles aufzukommen, was er einzutreiben versäumt hat, auch über seinen Tod hinaus (gedruckte Ausfertigung liegt zweifach bei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
Gießen, 1738 Dezember 30
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