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Anweisung: Der Regierungsrat Klingelhöfer zu Biedenkopf wird angewiesen, seine Sachbearbeiter anzuhalten, dass die Manualien in Ordnung gehalten werden, alles eingetragen und nach Ablauf des Jahres an die Rentkammer eingesandt wird
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Anweisung: Der Regierungsrat Klingelhöfer zu Biedenkopf wird angewiesen, seine Sachbearbeiter anzuhalten, dass die Manualien in Ordnung gehalten werden, alles eingetragen und nach Ablauf des Jahres an die Rentkammer eingesandt wird
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.7 Rentkammer und Rechnungswesen
Darmstadt, 1788 Juni 2
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