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Graf Philipp v. Solms-Münzenberg bekundet, dass er dem hessischen Hofmeister Hans v. Dörnberg sowie dem Hans d. J. v. Dörnberg, Sohn Wilhelms, ein...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Philipp v. Solms-Münzenberg bekundet, dass er dem hessischen Hofmeister Hans v. Dörnberg sowie dem Hans d. J. v. Dörnberg, Sohn Wilhelms, eine jährliche Gülte von 22 Gulden Frankfurter Währung aus der Kellerei Lich zu einem Mannlehen verliehen habe