Verordnung: Bei der Messung der Branntwein-Blasen, die gemäß der Kameral-Ausschreibung vom 18. Juli 1735 erfolgen soll, sind Unterschleife festgestellt worden. Solche Vergehen haben zu unterbleiben, andernfalls werden diese mit schwersten Strafen belegt (Plakat)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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