Anweisung: Die Hessischen Landräte in den beiden Provinzen Oberhessen und Starkenburg haben ohne besondere Bezahlung Landesgrenz-Angelegenheiten mit zu erledigen, wie zum Beispiel die Herstellung umgefallener oder beschädigter Grenzsteine bei nichtstreitigen Grenzen, Revision nichtstreitiger Grenzen usw.