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Verordnung: Die Personal-Freiheiten der Kastenmeister sollen einheitlich im Land durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind die Chaussee- und Wolfsjagd-Fronden sowie herrschaftliche Manndienste oder Frondgeld und Erntegeld
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Verordnung: Die Personal-Freiheiten der Kastenmeister sollen einheitlich im Land durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind die Chaussee- und Wolfsjagd-Fronden sowie herrschaftliche Manndienste oder Frondgeld und Erntegeld
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.9 Befreiung, Reduzierung und Umwandlung von Abgaben, Diensten und Strafgeldern
Darmstadt, 1778 Mai 12
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