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Regulativ Landgraf Ludwigs VIII. von Hessen-Darmstadt in der Streitsache zwischen sämtlichen Dorfschaften des Londorfer Grundes und sämtlichen von Nordeck zur Rabenau wegen Beholzung und Verwüstung der Waldungen
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Regulativ Landgraf Ludwigs VIII. von Hessen-Darmstadt in der Streitsache zwischen sämtlichen Dorfschaften des Londorfer Grundes und sämtlichen von Nordeck zur Rabenau wegen Beholzung und Verwüstung der Waldungen