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Schultheiß und Schöffen zu Marburg bezeugen die Aussage des Hermann gen. Junge von Fronhausen, daß der Kolone des Deutsch-Ordens sei; und die des ...
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Urk. 37 Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II]
Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II] >> 1321-1325
1322 August 21
Original, Pergament, mit Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1322 sabbato proximo ante Bartholomei
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen zu Marburg bezeugen die Aussage des Hermann gen. Junge von Fronhausen, daß der Kolone des Deutsch-Ordens sei; und die des Kolonen Erelo in Walgern, daß Dietrich Schutzbar ihm verboten habe das Land zu bestellen und dem D.O. Zins zu zahlen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Hessisches Urkundenbuch, II, 428