Verordnung an alle Justizbeamten, in welcher Verbindung die Kriegskosten-Anschläge in den Eintreibungs-Etat der Gemeinden aufzunehmen sind bzw. wann die Beträge dem Landes-Kriegskommissariat zu melden sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...