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Landgraf Ludwig VIII.: Verordnung: Das Sterbe-Quartal soll auch den Witwen und Waisen der geistlichen und Zivilbedienten in gleicher Weise zustehen, wie es durch Verordnung vom 13. November 1720 für die Witwen von Militärbedienten festgesetzt ist
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Landgraf Ludwig VIII.: Verordnung: Das Sterbe-Quartal soll auch den Witwen und Waisen der geistlichen und Zivilbedienten in gleicher Weise zustehen, wie es durch Verordnung vom 13. November 1720 für die Witwen von Militärbedienten festgesetzt ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.2 Alters-, Witwen- und Hinterbliebenenversorgung
Darmstadt, 1748 April 23
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