Landgraf Ludwig VIII.: Verordnung: Das Sterbe-Quartal soll auch den Witwen und Waisen der geistlichen und Zivilbedienten in gleicher Weise zustehen, wie es durch Verordnung vom 13. November 1720 für die Witwen von Militärbedienten festgesetzt ist

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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