Anschlusstarifverträge über Vergütungstarifverträge Nr. 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 sowie zu Tarifverträgen über Lehrlingsvergütungen, einmalige Zahlungen und Urlaubsgeld für Angestellte und Auszubildende

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