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Maß- und Gewichtskommission Darmstadt: Alle alten Eichgefäße sind mit Angabe des Ortes, wo sie in Gebrauch waren, an die Eichämter einzusenden, damit die bisher üblichen Flüssigkeitsmaße mit den neuen in Bezug gesetzt werden können (Druck)
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Maß- und Gewichtskommission Darmstadt: Alle alten Eichgefäße sind mit Angabe des Ortes, wo sie in Gebrauch waren, an die Eichämter einzusenden, damit die bisher üblichen Flüssigkeitsmaße mit den neuen in Bezug gesetzt werden können (Druck)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.4 Maß und Gewicht, Preise und Taxen
1818 Juli 11
Sachakte
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