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Verordnung: Die Erhebung des Chausseegeldes auf der Provinzialstraße, welche von Selters aus in die Lindheim-Büdinger Straße einmündet, soll ab 1. April des Jahres erfolgen
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Verordnung: Die Erhebung des Chausseegeldes auf der Provinzialstraße, welche von Selters aus in die Lindheim-Büdinger Straße einmündet, soll ab 1. April des Jahres erfolgen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 Februar 5
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