Verordnung über die Befugnis zur Verteilung und Zerstückelung einzelner Grundstücke und Gebäude unter Berücksichtigung der Zins- und Pachtberechtigten, vor allem wenn einzelne Grundstücke und Gebäude mit ständigen Grundbeschwerden belastet sind. Auch die polizeilichen Beziehungen sind zu berücksichtigen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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