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Erw. und Best. Ruprecht von Köln bekundet, dass er seine lehnsherrliche Zustimmung dazu gegeben habe, dass Michael v. Bickenbach den Hof zu Gunter...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erw. und Best. Ruprecht von Köln bekundet, dass er seine lehnsherrliche Zustimmung dazu gegeben habe, dass Michael v. Bickenbach den Hof zu Guntersblum mit 400 Gulden von St. Katharinen zu Oppenheim beleiht