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Verordnung: Die Erhebung des gesetzlich vorgeschriebenen Chausseegeldes auf der Provinzialstraße von Staden über Bingenheim nach Berstadt soll ab 1. April des Jahres erfolgen (ein Überweisungsvermerk vom 15. Februar 1845 ist vorhanden)
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Verordnung: Die Erhebung des gesetzlich vorgeschriebenen Chausseegeldes auf der Provinzialstraße von Staden über Bingenheim nach Berstadt soll ab 1. April des Jahres erfolgen (ein Überweisungsvermerk vom 15. Februar 1845 ist vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1845 Februar 6
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Staden
Vermerke: Deskriptoren: Bingenheim
Vermerke: Deskriptoren: Berstadt
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