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Pfalzgraf Friedrich I. beurkundet für sich und auch für seinen Neffen und Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Eberhard Wambold (...
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Urkunden der Familie Wambolt v. Umstadt >> Urkunden
1454 September 25, Heidelberg
Ausfertigung, Pergament (26,1-26,5 x 40 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (leicht beschädigt), an Pergamentstreifen anhängend
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heydelberg quarta feria post festum beati Mathei Apostoli et Ewangeliste anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pfalzgraf Friedrich I. beurkundet für sich und auch für seinen Neffen und Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Eberhard Wambold (Wammolt) dem Älteren mit den fuldischen (foldischen) Mannlehen und einem Burglehen zu Otzberg (Otzßperg), ausgenommen die kurpfälzischen fuldischen Männer und Rechte. Die fuldischen Mannlehen bestehen aus seinem Anteil am "Wambolten Gut" zu dem zahlreiche Güter und Rechte sowie Zehnt- und Zinseinnahmen an Höfen in der Gemarkung Groß-Umstadt (Omstat) und Habitzheim (Hutzheim) gehören. Auf seinem Anteil an Wächtersbach (Wechterßpach), dem Gut Holtzengesesse, dem Dorf Hetschbach (Hexpach), Lengfeld (Lengenffeld), [Ober- oder Nieder]Klingen (Clingen), zahlreichen Höfen und auf den Straßen erhält er die Gerichts- und Vogteirechte mit allem Zubehör. Zudem empfängt er die Zollrechte am "Kirbetage" in Lengfeld, seinen Anteil in Höhe von einem Drittel an dem Dorf Raibach (Riepach) mit allem Zubehör und 12 Morgen Weingärten sowie ein Drittel an dem Gericht zu Groß-Umstadt (Onstat) und Riechen. Das Burglehen zu Otzberg umfasst zweieinhalb Pfund Heller, die von Groß-Umstadt anfallen und deren Rückkauf mit einer Summe in Höhe von 25 Pfund Heller vorbehalten wird.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) No .1. (2) Lyhenbrief von pfaltzgraf friderichen eber(hard) wambolt dato anno 1454 (3) Eberhard wambold der ältere empfängt von von friederich pfaltzgraffen bey rhein die fuldische mann = vnd burgklehen anno 1454 (4) lit. g. (5) 2