Verordnung: In allen Amtsstellen, Rats- und Gasthäusern ist bekannt zu machen, dass die gesammelten Büchsengelder für das Waisenhaus in Zukunft an der Verwaltungsstelle desselben bei dem Justifikatur-Gehilfen Otto abzuliefern sind

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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