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Schultheiß und Schöffen zu Ingelheim bekunden, dass vor ihnen im Gericht Kunz Atzilnkrag, Bäcker, eine Gülte von einem Pfund Heller aus einem halben Morgen Weingarten an das Stift St. Mariengreden in Mainz übertragen habe.
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Schultheiß und Schöffen zu Ingelheim bekunden, dass vor ihnen im Gericht Kunz Atzilnkrag, Bäcker, eine Gülte von einem Pfund Heller aus einem halben Morgen Weingarten an das Stift St. Mariengreden in Mainz übertragen habe.
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 8 Orte, Buchstabe I / J >> 8.3 Ingelheim
1381 Mai 14
Ausf., Perg. (11 x 23,5 cm), anhängend das Ingelheimer Gerichtssiegel (Siegelbild: Reichsadler, Umschrift fast vollständig zerstört (...)eim in got. Minuskel)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: nach cristes geburte dusent drihund(ert) jar vnd darnach an deme eynundachtzigestem jare off den dinstag nach deme suntag als singet Cantate d(omi)no
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Ablieferung aus dem Bestand des Germanischen Nationalmuseums, dort ehemals unter Urkunden-Nr. 8074 geführt