Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Sämtliche Justizbeamte werden nochmals aufgefordert, alle angezeigten Forstfrevler rechtzeitig zu den angesetzten Forstgerichtstagen vorzuladen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Sämtliche Justizbeamte werden nochmals aufgefordert, alle angezeigten Forstfrevler rechtzeitig zu den angesetzten Forstgerichtstagen vorzuladen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.3 Forst- und Jagdvergehen, Forstgericht
Darmstadt, 1820 März 11
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.