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Verordnung: Ab 1. Januar soll auf der Straße von Jugenheim in Rheinhessen bis zum Einschnitt in die Wörrstadt-Binger-Straße das gesetzliche Chausseegeld erhoben werden
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Verordnung: Ab 1. Januar soll auf der Straße von Jugenheim in Rheinhessen bis zum Einschnitt in die Wörrstadt-Binger-Straße das gesetzliche Chausseegeld erhoben werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 Dezember 5
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Jugenheim in Rheinhessen
Vermerke: Deskriptoren: Wörrstadt
Vermerke: Deskriptoren: Bingen
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