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Verordnung: In der Verordnung vom 10. September 1781, die am 24. Oktober 1809 erneuert wurde, wird klargestellt, wer über den Leichnam eines Selbstmörders zu verfügen hat
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Verordnung: In der Verordnung vom 10. September 1781, die am 24. Oktober 1809 erneuert wurde, wird klargestellt, wer über den Leichnam eines Selbstmörders zu verfügen hat
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.11 Beerdigungen und Friedhöfe
Gießen, 1822 Mai 20
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