Anweisung: Alle in den Untergerichtsbezirken vorgefallenen Strafen sind halbjährlich und spätestens am 8. April bzw. 8. Oktober an das Justizministerium berichtlich anzuzeigen, damit diese über das Regierungsblatt bekanntgemacht werden. Wenn keine Vorfälle anzuzeigen sind, ist das ebenfalls bekanntzugeben