Verordnung: Um die Bevölkerung von Hessen in die Zollvereinsstaaten reibungslos aufnehmen zu können, ist eine nochmalige Volkszählung durchzuführen. Besonders ist diesmal die Zählung der Militärpersonen mit über sechsjähriger Dienstzeit zu beachten (ein Bevölkerungslistenvordruck anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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