Hochstift Regensburg Pflegamt Hohenburg auf dem Nordgau Amtsbücher und Akten (Bestand)
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Hochstift Regensburg Pflegamt Hohenburg auf dem Nordgau Amtsbücher und Akten
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1477-1812
Vorwort: Hochstift Regensburg Pflegamt Hohenburg auf dem Nordgau Amtsbücher und Akten
Das Amt Hohenburg(1) des Hochstifts Regensburg erstreckte sich auf das weit nördlich der Donau gelegene Gebiet von Griffenwang(2) im Westen über Hausen(3) im Norden, Adertshausen(4) im Osten und Enslwang(5) im Südosten. Durchbrochen ist das Gebiet von den Hofmarken Allersburg(6) und Heimhof(7). An zentraler Stelle in der Mitte des Herrschaftsgebiets liegt der Markt Hohenburg, der dem Amt seinen Namen gab.
Beim Übergang des Hochstifts Regensburg an den Kurerzkanzler bzw. (ab 1806) Fürstprimas Dalberg 1802/03 blieb das Amt Hohenburg wie alle hochstiftischen Unterbehörden bezüglich Zuständigkeit, Personalausstattung und Registraturführung unverändert bestehen. Dies gilt zunächst auch für den im Jahr 1810 erfolgten Übergang an das Königreich Bayern, als die fürstprimatischen Verwaltungsbehörden nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens ihre Tätigkeit provisorisch fortsetzten. Lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätige bayerische Hofkommission ersetzt(8), deren Aufgabe es u.a. war, die bestehenden Behörden des Fürstentums Regensburg in die bayerische Verwaltung zu überführen(9).
Die Tätigkeit des Amts Hohenburg lässt sich anhand der im vorliegenden Bestand überlieferten Serie von Briefprotokollen bis zum Jahr 1810 kontinuierlich nachweisen. Da in der Protokollführung weder 1802/03 noch 1810 ein deutlicher Einschnitt erkennbar ist, muss wohl von einer stabilen Registratur bis in das Jahr 1811 ausgegangen werden, als das Landgericht Hohenburg mit dem königlich-bayerischen Landgericht Parsberg(10) vereinigt wurde(11). Aus diesem Grund wurden die wenigen Bände und Akten aus der Zeit des Fürstentums Regensburg und des Königreichs Bayern bis 1811 als Annex an die Serie des Hochstifts angehängt(12).
München, November 2016
Andrea Schiermeier
(1) Hohenburg (Lkr. Amberg-Sulzbach); vgl. Manfred Jehle, Parsberg (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 51), München 1981, S. 382-404 und Kartenbeilage.
(2) Griffenwang, Wüstung, Gde. Velburg Lkr. Neumarkt i. d. OPf.
(3) Hausen, Gde. Ursensollen, Lkr. Amberg-Sulzbach
(4) Adertshausen, Gde. Hohenburg, Lkr. Amberg-Sulzbach
(5) Enslwang, Wüstung, Gde. Hohenfels (Oberpfalz), Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
(6) Allersburg, Gde. Hohenburg, Lkr. Amberg-Sulzbach
(7) Heimhof, Gde. Ursensollen, Lkr. Amberg-Sulzbach
(8) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184.
(9) Färber, a.a.O., S. 449.
(10) Parsberg, Stadt, Lkr. Neumarkt i. d. OPf.
(11) vgl. Manfred Jehle, a.a.O., S. 516.
(12) Im Ortsindex wird gegebenenfalls zwischen der Zeit des Hochstifts ("hst.-rat") und der Zeit des Fürstentums ("fst.-rat.") unterschieden.
Das Amt Hohenburg(1) des Hochstifts Regensburg erstreckte sich auf das weit nördlich der Donau gelegene Gebiet von Griffenwang(2) im Westen über Hausen(3) im Norden, Adertshausen(4) im Osten und Enslwang(5) im Südosten. Durchbrochen ist das Gebiet von den Hofmarken Allersburg(6) und Heimhof(7). An zentraler Stelle in der Mitte des Herrschaftsgebiets liegt der Markt Hohenburg, der dem Amt seinen Namen gab.
Beim Übergang des Hochstifts Regensburg an den Kurerzkanzler bzw. (ab 1806) Fürstprimas Dalberg 1802/03 blieb das Amt Hohenburg wie alle hochstiftischen Unterbehörden bezüglich Zuständigkeit, Personalausstattung und Registraturführung unverändert bestehen. Dies gilt zunächst auch für den im Jahr 1810 erfolgten Übergang an das Königreich Bayern, als die fürstprimatischen Verwaltungsbehörden nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens ihre Tätigkeit provisorisch fortsetzten. Lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätige bayerische Hofkommission ersetzt(8), deren Aufgabe es u.a. war, die bestehenden Behörden des Fürstentums Regensburg in die bayerische Verwaltung zu überführen(9).
Die Tätigkeit des Amts Hohenburg lässt sich anhand der im vorliegenden Bestand überlieferten Serie von Briefprotokollen bis zum Jahr 1810 kontinuierlich nachweisen. Da in der Protokollführung weder 1802/03 noch 1810 ein deutlicher Einschnitt erkennbar ist, muss wohl von einer stabilen Registratur bis in das Jahr 1811 ausgegangen werden, als das Landgericht Hohenburg mit dem königlich-bayerischen Landgericht Parsberg(10) vereinigt wurde(11). Aus diesem Grund wurden die wenigen Bände und Akten aus der Zeit des Fürstentums Regensburg und des Königreichs Bayern bis 1811 als Annex an die Serie des Hochstifts angehängt(12).
München, November 2016
Andrea Schiermeier
(1) Hohenburg (Lkr. Amberg-Sulzbach); vgl. Manfred Jehle, Parsberg (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 51), München 1981, S. 382-404 und Kartenbeilage.
(2) Griffenwang, Wüstung, Gde. Velburg Lkr. Neumarkt i. d. OPf.
(3) Hausen, Gde. Ursensollen, Lkr. Amberg-Sulzbach
(4) Adertshausen, Gde. Hohenburg, Lkr. Amberg-Sulzbach
(5) Enslwang, Wüstung, Gde. Hohenfels (Oberpfalz), Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
(6) Allersburg, Gde. Hohenburg, Lkr. Amberg-Sulzbach
(7) Heimhof, Gde. Ursensollen, Lkr. Amberg-Sulzbach
(8) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184.
(9) Färber, a.a.O., S. 449.
(10) Parsberg, Stadt, Lkr. Neumarkt i. d. OPf.
(11) vgl. Manfred Jehle, a.a.O., S. 516.
(12) Im Ortsindex wird gegebenenfalls zwischen der Zeit des Hochstifts ("hst.-rat") und der Zeit des Fürstentums ("fst.-rat.") unterschieden.
651
Bestand
Amtsbücher, Register und Grundbücher
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:05 MESZ
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