Gouvernement der Festung Ulm (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 31
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Höchste Kommandobehörden und Höhere Stäbe >> Gouvernements und Kommandanten
1842-1927, Vorakten ab 1812, Nachakt
Inhalt und Bewertung
Die Festung Ulm, die in den Jahren 1842-1857 als Bundesfestung erbaut worden war, ging 1872 an das Deutsche Reich über. Der Gouverneur wurde vom Kaiser ernannt und war diesem unmittelbar unterstellt. Der Bestand enthält das nur noch in geringem Umfang vorhandene und z.T. miteinander vermengte Schrifgut des Gouvernements, der Kommandatur, der Fortifikation und anderer Dienststellen der Festung Ulm.
1. Zur Geschichte der Festung Ulm: Der Bau der Bundesfestung Ulm wurde im Jahre 1842 begonnen und in der Hauptsache 1857 beendet. Am 1. Januar 1872 ging die Unterhaltung der Festung an das Deutsche Reich über, gleichzeitig fand eine Neuregelung der Festungsverhältnisse statt. Festungsbehörden waren: Gouvernement, Artilleriedepot und Geniedirektion (bis 1857 Württembergische Festungsbaudirektion). Die Festungskommandantur wurde erst später Reichsbehörde und war 1872 eine bayerische Stelle für den Neu-Ulmer Teil der Festung. Erst am 1. Januar 1875 trat eine einheitliche Leitung der militärischen und administrativen Verhältnisse der Gesamtfestung beider Ufer in Kraft: Der Gouverneur, ein preußischer Offizier, wurde vom Kaiser ernannt und unterstand diesem direkt, während Bayern den Stellvertreter, den Kommandanten, sowie Württemberg, Bayern und Preußen die übrigen Dienststellen besetzten. Nachdem die Geniedirektion schon am 8. Dezember 1874 in kaiserliche Fortifikation umbenannt wurde, bestanden die kaiserlichen Festungsbehörden aus dem Gouvernement, der Kommandantur, dem Artilleriedepot und der Fortifikation. Der Gouverneur führte als oberster Befehlshaber das Kommando über alle die Besatzung bildenden Truppenteile und war Gerichtsherr der höheren Gerichtsbarkeit über alle zur Besatzung gehörigen Militärpersonen. Beim Ausbruch von Unruhen konnte er den Belagerungszustand erklären. Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Kriegszustandes ging die vollziehende Gewalt innerhalb des Befehlsbereiches an den Gouverneur über. Er erhielt damit das Recht, den bürgerlichen Verwaltungs- und Gemeindebehörden unter seiner persönlichen Verantwortung Weisungen zu erteilen sowie zum Zweck der öffentlichen Sicherheit Verbote zu erlassen. Die Fortifikation war verantwortlich für die Verwaltung der Festungsgrundstücke, die Erhaltung der Werke, die Anschaffung des Materials, die Beaufsichtigung des Festungsrayons, die Aufbewahrung des Archivs und das Kassenwesen (Festungsbaukasse). Das Artilleriedepot war zuständig für Verwaltung und Dienst bei der Artillerie. Nach 1918 erfolgte mit Ausnahme der Kommandantur die Auflösung sämtlicher Reichsbehörden der Festung Ulm. Gemäß dar Verfügung des Wehrkreiskommandos V vom 21. November 1919 wurde die Festungskommandantur Ulm dem Führer der Reichswehrbrigade XIII unterstellt. Unter diesem übte der Kommandant die ihm zustehenden Befugnisse in Festungs- und Garnisonsangelegenheiten aus. Beim Ausbruch von inneren Unruhen in Ulm und im Rayongebiet der Festung, zu deren Unterdrückung Militär verwendet werden musste, war die Festungskommandantur diejenige Stelle, die alle etwa erforderlichen Anordnungen und Befehle erteilte. Gemäß Verfügung des Wehrkreiskommandos V war der Kommandant der Festung Ulm ab 15. September 1920 zugleich taktischer Führer - Bezirksbefehlshaber - aller im Donau- und Jagstkreis befindlichen Truppen für den Fall innerer Unruhen. Am 1. März 1924 gingen die Befugnisse des Bezirksbefehlshabers auf das Innenministerium über.
2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Im Jahre 1941 wurden im Heeresarchiv Stuttgart die Akten des vorliegenden Bestandes zu den derzeitigen Faszikeln zusammengefasst, genäht und zu etwa einem Sechstel verzeichnet. Dabei wurden verschiedentlich mehrere Provenienzen untrennbar zu einem Faszikel zusammengefügt bzw. so miteinander verknüpft, dass die Provenienz nicht mehr in jedem Fall eindeutig bestimmt werden konnte. Bei der endgültigen Verzeichnung fand eine Provenienzentrennung, soweit möglich, statt sowie eine Einreihung von Akten des vorliegenden Bestandes in die betreffenden Bestände des Hauptstaatsarchivs Kriegsministerium bis 1871, M 33/1, M 321, M 323, M 421, M 635 und M 640 (ca. 0,6 lfd. m); gleichzeitig eine richtige Zuordnung von Archivalien aus den Beständen Kriegsministerium bis 1871, M 321 und M 436 (ca. 0,3 lfd. m). Von der im Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart üblichen Aufteilung der Archivalien auf die M- (ab 1871) und E-Bestände (bis 1871) wurde insbesondere bei den Akten der Rubrik Rayonangelegenheiten abgesehen, die bereits 1842 einsetzen und bis 1919 reichen, aber zu eng verzahnt und nicht getrennt sind. Vereinzelt wurden Akten der Festung Ulm den E-Beständen zugeordnet (v. a. Artilleriedirektion). Die Akten über den Armierungsentwurf wurden generell der Fortifikation zugewiesen, nachdem auch hier die Provenienz nicht immer festzustellen war, zudem erstellte die Fortifikation einen Teil des Entwurfs und zeichnete sich für die Aufbewahrung verantwortlich. Die Büschel mit losen Karten und Plänen wurden meist aufgelöst und mit Hilfe von Vermerken den betreffenden Faszikeln zugewiesen bzw. sinngemäß zugeordnet. Nur vereinzelt konnten Registratursignaturen festgestellt werden. Gouvernement (z. B. II Journal Nr. 260) und Fortifikation (z. B. Journal Nr. 1234.04 ) besaßen eigene Registraturen mit einer unterschiedlichen Tagebuchführung. Das Journal war jeweils unterteilt in Mob. und Geheim. Die Kommandantur unterteilte ihre Akten ab 1919 nach Schlagworten (z. B. innere Unruhen, persönlich, Bezirksbefehlshaber). Da in den jetzigen genähten Faszikeln die unterschiedlichsten Betreffe enthalten sind, wurde als Titel der wichtigste bzw. umfangreichste Betreff gewählt und im Enthält- und Darin- Vermerk auf weitere hingewiesen. Die Ordnung und Klassifikation erfolgte mangels von Aktenplänen nach einem eigenen Schema. Innerhalb der einzelnen Behörden wurde eine logische Abfolge zu Grunde gelegt und danach chronologisch gereiht. Insgesamt ist der Bestand sehr unvollständig, was auch Vergleiche mit Archivalien anderer Ulmer Behörden (z. B. Bezirkskommando, Garnisonsverwaltung, Artilleriedepot) verdeutlichen, die auf einen regen Schriftverkehr hinweisen. Einen wichtigen Dokumentationswert stellt die Beschreibung der Entwicklung der Festung dar mit einer Zusammenfassung von Baugeschichte, Personalveränderungen und allgemeinen Verhältnissen mit Statistiken u. a. über Klima und Bevölkerung (siehe III. Fortifikation: Militärgeschichte), ebenso die Rayonangelegenheiten, die Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im unmittelbaren Bereich der Festung geben (Bau von Fabriken, Eisenbahnausbau), sowie die Berichte und Erhebungen über die politischen Verhältnisse in der Weimarer Zeit. Der vorliegende Bestand wurde im Frühjahr 1984 von Archivinspektor z.A. Roland Brühl verzeichnet und geordnet. Der Bestand umfasst 6 lfd. m mit 296 Nummern. Stuttgart, im November 1984 Roland Brühl
3. Literaturverzeichnis: Loeffler, Emil von: Geschichte der Festung Ulm. Ulm 1881 Schäuffelen, Ottmar: Die Bundesfestung Ulm und ihre Geschichte. Europas größte Festungsanlage. Ulm 1980 Beschreibung des Oberamts Ulm. Hrsg. Statist. Landesamt. Bd. 1 - 2, Stuttgart 1897 Württembergische Hof- und Staatshandbücher Militärhandbücher des Königreichs Bayern Militärhandbücher des Königreichs Württemberg Geschäftsordnung für die Fortifikations- und Artilleriebauten in den Festungen. Berlin 1883 Festungsbauordnung II. Teil - Kassengeschäfte. Berlin 1892 Anlagen zur Anleitung für den Kampf um Festungen. Berlin 1910
296 Bü (6 lfd. m)
Bestand
Schäffelen, Ottmar: Die Bundesfestung Ulm und ihre Geschichte. Europas größte Festungsanlage. Ulm 1980
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ