Königlich-pommersche Regimentsform, Prozesse, Hauptkommissionsrezeß, Resolutionen, Tribunalsordnungen, gesammelt von Christoph Bernhard Jäger
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Hs 0683
HSII.466
01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
Handschriften >> 07. 01.02.01.07. Landesverfassung und -verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung
ca. 1700
Untersuchungen zu Gerichtsbarkeit.- Salaria bei den Gerichten, 13. Februar 1663.- Abforderung der Untertanen.- Der alte gewöhnliche Pestprozeß.- Epitome der Bruchordnung.- Königlich-pommersche Regimentsform, Stockholm 17. Juli 1663.- Hauptkommissionsrezeß, 3. September 1663.- Kanzleiverordnung.- Resolution, Stockhom 1. März 1665.- Resolution, Stockholm 17. Dezember 1660.- Königliche Resolution an die Landesdeputierten, Stockholm 15. Juli 1664.- Resolution, Stockholm 10. April 1669.- Contenta des Patents vom 20. April 1669 betreffend die Garnison.- Resolution der Regierung bezügliche Vorpommern nach dem Friedenschluß, Anklam 21. Dezember 1679.- Resolution der Regierung zum Unterhalt der Garnisonen, Greifswald 4. März 1690.- Abdankung der schwedischen Königin Christina und Anerkennung der Regimentsform durch ihren Vetter Carl X. Gustav von Pfalz-Zweibrücken, Uppsala 1. und 6. Juni 1654.- Extrakt aus der Deklaration des Reichsfeldherrn an die pommersche Regierung anno 1661.- Königliches Reskript, Ljungby 26. November 1679.- Königliche Resolution, Stockholm 12. Oktober 1664.- Interrogatoria Generalia aus der Tribunalordnung.- Eid der Stadt und Eigentums wie auch des ganzen Fürstentums Pommern Verschwörungen.- Formular einer Urfehde.- Urfehde und Stadtfeste.- Urfehde der Gefangenen.- Ordnung und Form des Eids für Juden aus der Kammergerichtsordnung.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ