Barbara Vetscher aus Pfrungen, Ehefrau des Hans Dorner, des Ammanns zu Hasenweiler, die sich erst vor kurzem aus der Leibherrschaft des Deutschen Hauses zu Altshausen erkauft hat, ergibt sich wohlüberlegt, freiwillig und um ihres besseren Nutzens willen, auch mit Bewilligung ihres Ehemanns, mit Leib und Gut in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Ausstellerin erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihr und ihrem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und gelobt, gehorsam zu sein und alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. Doch sind von vorstehender Ergebung an Wolf Gremlich die Kinder der Ausstellerin, Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, die weiterhin Leibeigene der Kommende Altshausen bleiben, ausdrücklich ausgenommen.
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Barbara Vetscher aus Pfrungen, Ehefrau des Hans Dorner, des Ammanns zu Hasenweiler, die sich erst vor kurzem aus der Leibherrschaft des Deutschen Hauses zu Altshausen erkauft hat, ergibt sich wohlüberlegt, freiwillig und um ihres besseren Nutzens willen, auch mit Bewilligung ihres Ehemanns, mit Leib und Gut in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Ausstellerin erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihr und ihrem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und gelobt, gehorsam zu sein und alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. Doch sind von vorstehender Ergebung an Wolf Gremlich die Kinder der Ausstellerin, Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, die weiterhin Leibeigene der Kommende Altshausen bleiben, ausdrücklich ausgenommen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3052
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1569 August 3
16,5 x 36,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Barbara Vetscher
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Jakob Schmidt, Vogt und Secretarius zu Altshausen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Jakob Schmidt, Vogt und Secretarius zu Altshausen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Dorner, Hans
Gremlich von Jungingen, Wolf
Hornstein, Agatha
Hornstein, Anna
Schmidt, Jakob
Vetscher, Barbara
Weltz, Balthasar, d. J.
Hasenweiler : Horgenzell RV
Pfrungen : Wilhelmsdorf RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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