Rezeption v. Vorster, Brüder (kurmainzischer Regierungsrat Carl und Reichshofrat Johann Werner); im Rechtsstreit Schütz v. Holzhausen gegen v. Vorster von den Schütz [zu Unrecht] angefochtene Rezeption des Vaters Vorster von 1723 (dieser hatte 1710 auf die schützschen Güter zu Geisenheim/Rhein Geld geliehen und, als er weder Geld noch Zinsen bekam, 1725 durch Zwangsversteigerung die Güter gesetzlich erworben, wogegen jetzt die schützschen Erben unter der Behauptung der nicht rechtsgültigen Rezeption die Retraktsklage, anscheinend vergeblich, anstrengten), rheinisches Direktorium [Akten der Mittelrheinischen Reichsritterschaft]

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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