Kreisgericht Bitterfeld (Bestand)
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M 532 Bitterfeld (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 05. DDR-Bezirke Halle und Magdeburg (1952 - 1990) >> 05.02. Zentral unterstellte Behörden, Gerichte und Einrichtungen der DDR im Bezirk Halle >> 05.02.04. Justiz
1981 - 1991
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis
Registraturbildner: Aufgrund der Verordnung zur Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952 zum "Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates" und das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurden im Bezirk Halle ein Bezirksgericht und in den Land- und Stadtkreisen Kreisgerichte eingerichtet. In Bitterfeld wurde für den neu gebildeten Kreis Bitterfeld ein Kreisgericht gebildet. Wesentliche Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fielen (u. a. Nachlasssachen sowie Vormundschafts- und Pflegschaftssachen von Erwachsenen) wurden den Staatlichen Notariaten übertragen. Außerdem wurden die Grundbuchämter den Räten der Kreise zugeordnet. Den Kreisgerichten verblieben vor allem die Straf-, Zivil- und Familiensachen 1. Instanz. Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetztes vom 17. April 1963 wurden die Kreisarbeitsgerichte in die Kreisgerichte eingegliedert und dort Kammern für Arbeitsrecht gebildet. Seit dem 3. Oktober 1990 nahm das Kreisgericht Bitterfeld auch wieder Aufgaben des aufgelösten Staatlichen Notariates Bitterfeld wahr. Aufgrund des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt vom 24. August 1992 wurde in Bitterfeld das Amtsgericht Bitterfeld errichtet.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde 2019 vom Amtsgericht Bitterfeld übernommen.
Bestandsinhalt: Familiensachen - Vollstreckungssache - Arbeitsrechtssachen.
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis
Registraturbildner: Aufgrund der Verordnung zur Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952 zum "Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates" und das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurden im Bezirk Halle ein Bezirksgericht und in den Land- und Stadtkreisen Kreisgerichte eingerichtet. In Bitterfeld wurde für den neu gebildeten Kreis Bitterfeld ein Kreisgericht gebildet. Wesentliche Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fielen (u. a. Nachlasssachen sowie Vormundschafts- und Pflegschaftssachen von Erwachsenen) wurden den Staatlichen Notariaten übertragen. Außerdem wurden die Grundbuchämter den Räten der Kreise zugeordnet. Den Kreisgerichten verblieben vor allem die Straf-, Zivil- und Familiensachen 1. Instanz. Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetztes vom 17. April 1963 wurden die Kreisarbeitsgerichte in die Kreisgerichte eingegliedert und dort Kammern für Arbeitsrecht gebildet. Seit dem 3. Oktober 1990 nahm das Kreisgericht Bitterfeld auch wieder Aufgaben des aufgelösten Staatlichen Notariates Bitterfeld wahr. Aufgrund des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt vom 24. August 1992 wurde in Bitterfeld das Amtsgericht Bitterfeld errichtet.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde 2019 vom Amtsgericht Bitterfeld übernommen.
Bestandsinhalt: Familiensachen - Vollstreckungssache - Arbeitsrechtssachen.
Laufmeter: 1.2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ