Klage des Konrad Schneider aus Hohenstein gegen Hans Maul von Unterartelshofen wegen Körperverletzung und Beleidigung
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E 49/II Nr. 1253
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
28.06.1784 - 31.08.1785
Enthält:
1784 Juni 29: Schreiben des Johann Conrad Gröschel aus Artelshofen an die Fideikommissadministration in Nürnberg:
Anbei die Unterlagen zur Klage des Conrad Schneider aus Hohenstein gegen den hiesigen Untertanen Hans Maul.
Anderer Fall:
Der Maurer (Jakob) Pickel erscheint trotz Aufforderung durch den Amtsknecht nicht zur Schloss-Arbeit. Mal hat er keine Zeit, mal will er mit der Herrschaft reden usf.
Dabei:
1784 Juni 28: Protokoll, Artelshofen.
Am 25. d.M. war es auf der hiesigen Pflanz-Reuth zu einer Kontroverse zwischen dem Hohensteinischen Untertanen und Büttnermeister Conrad Schneider und dem hiesigen Untertanen Hans Maul gekommen. Beide wollten ihre Pflanzen an zwei kaufinteressierte Frauen veräußern. Der Streit entbrannte, weil - so Maul - Schneider ihm die Käuferinnen abspenstig gemacht hatte. Kläger hingegen behauptet, von Maul mehrfach geohrfeigt und beleidigt worden zu sein. Dafür habe er Zeugen.
Dabei:
1784 Juni 29: Protokoll, Artelshofen.
Aussage des hiesigen Untertanen und Schneidermeisters Johann Reges, sowie Aussage des Erhard Windisch aus Oberartelshofen. Beide stimmen darin überein, dass sie gesehen haben, wie Schneider davongelaufen, und Maul ihm noch ein Stück nachgegangen sei. Von Schlägen oder Beleidigungen ist ihnen nichts bekannt.
1784 Dezember 5: PS des Gröschel an Herrn (Ulrich Nikolaus) Volland in Nürnberg.
Die Sache des Maul wurde von Herrn Kriegsrat (Johann Sigmund) Haller dahingehend entschieden, dass Maul 1 Gulden Strafe zahlen musste, welche aber auf sein Bitten auf 45 Kreuzer reduziert wurden. Diese hat er bezahlt.
1785 August 31: Schreiben (Konzept) des J. S. Haller, Nürnberg, an Jobst Wilhelm von Furtenbach in Lauf, qua Pfleger in Hohenstein.
Die beiden Fideikommissuntertanen Johann Konrad Eichenmüller und Georg Schramm zu Oberartelshofen verlangen seit geraumer Zeit, von Konrad Schneider in Hohenstein Geld für diesem verkaufte Pflanzen zu bekommen - leider bislang ohne Ergebnis.
Schneider weigert sich, weil er in der Sache mit Hans Maul von Unterartelshofen keine Satisfaktion erhalten hatte. Nun ist Maul aber tatsächlich bestraft worden, Schneider kann froh sein, dass man ihn wegen seiner Schmutzkonkurrenz nicht belangt hat.
1784 Juni 29: Schreiben des Johann Conrad Gröschel aus Artelshofen an die Fideikommissadministration in Nürnberg:
Anbei die Unterlagen zur Klage des Conrad Schneider aus Hohenstein gegen den hiesigen Untertanen Hans Maul.
Anderer Fall:
Der Maurer (Jakob) Pickel erscheint trotz Aufforderung durch den Amtsknecht nicht zur Schloss-Arbeit. Mal hat er keine Zeit, mal will er mit der Herrschaft reden usf.
Dabei:
1784 Juni 28: Protokoll, Artelshofen.
Am 25. d.M. war es auf der hiesigen Pflanz-Reuth zu einer Kontroverse zwischen dem Hohensteinischen Untertanen und Büttnermeister Conrad Schneider und dem hiesigen Untertanen Hans Maul gekommen. Beide wollten ihre Pflanzen an zwei kaufinteressierte Frauen veräußern. Der Streit entbrannte, weil - so Maul - Schneider ihm die Käuferinnen abspenstig gemacht hatte. Kläger hingegen behauptet, von Maul mehrfach geohrfeigt und beleidigt worden zu sein. Dafür habe er Zeugen.
Dabei:
1784 Juni 29: Protokoll, Artelshofen.
Aussage des hiesigen Untertanen und Schneidermeisters Johann Reges, sowie Aussage des Erhard Windisch aus Oberartelshofen. Beide stimmen darin überein, dass sie gesehen haben, wie Schneider davongelaufen, und Maul ihm noch ein Stück nachgegangen sei. Von Schlägen oder Beleidigungen ist ihnen nichts bekannt.
1784 Dezember 5: PS des Gröschel an Herrn (Ulrich Nikolaus) Volland in Nürnberg.
Die Sache des Maul wurde von Herrn Kriegsrat (Johann Sigmund) Haller dahingehend entschieden, dass Maul 1 Gulden Strafe zahlen musste, welche aber auf sein Bitten auf 45 Kreuzer reduziert wurden. Diese hat er bezahlt.
1785 August 31: Schreiben (Konzept) des J. S. Haller, Nürnberg, an Jobst Wilhelm von Furtenbach in Lauf, qua Pfleger in Hohenstein.
Die beiden Fideikommissuntertanen Johann Konrad Eichenmüller und Georg Schramm zu Oberartelshofen verlangen seit geraumer Zeit, von Konrad Schneider in Hohenstein Geld für diesem verkaufte Pflanzen zu bekommen - leider bislang ohne Ergebnis.
Schneider weigert sich, weil er in der Sache mit Hans Maul von Unterartelshofen keine Satisfaktion erhalten hatte. Nun ist Maul aber tatsächlich bestraft worden, Schneider kann froh sein, dass man ihn wegen seiner Schmutzkonkurrenz nicht belangt hat.
Archivale
Indexbegriff Person: Eichenmüller, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Furtenbach, Jobst Wilhelm von
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Haller, Johann Sigmund
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Reges, Johann
Indexbegriff Person: Schneider, Konrad
Indexbegriff Person: Schramm, Georg
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Furtenbach, Jobst Wilhelm von
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Haller, Johann Sigmund
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Reges, Johann
Indexbegriff Person: Schneider, Konrad
Indexbegriff Person: Schramm, Georg
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen - Oberes Dorf
Artelshofen - Unteres Dorf
Artelshofen, Pflanzreut
Hohenstein
Lauf
Verwalter Artelshofen
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Untertan
Büttnermeister
Flurname
Pflanzenverkauf
Streit
Körperverletzung
Beleidigung
Konkurrenz
Zeugen
Protokoll
Schneidermeister
Strafe
Entscheidung
Pfleger, Hohenstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ