Märk Bernhart von Pflegelberg ("Phlegelberg") schwört Urfehde anläßlich der Freilassung aus dem Gefängnis, in das ihn sein Herr, Abt Erhard [Fridang] von Weingarten, wegen eines Vergehens ("übersenhends") gebracht hatte. Er wird sich am Kloster nicht rächen, bei Streitigkeiten nur klösterliche Gerichte anrufen und keinen fremden Schutz und Schirm annehmen. Hält er sein Versprechen nicht, verfällt er in eine Strafe von 50 lb d Ravensburger Währung. Er stellt dafür als Bürgen Jörg Zyl von Ravensburg, Hans Aichenler, Schmied des Klosters, und Hans Schönüler von Pflegelberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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