Konsistorium Aurich (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA AU, Rep. 135 NLA HA, Rep. 135 Rep. 135
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.3 Zentralbehörden und Mittelinstanzen (bis 1885)
1486-1744
Bestandsgeschichte: Die Bestände Rep. 135 und 136 ( Konsistorium Aurich in der gräflich-fürstlichen Zeit) sind, da das alte Findbuch unbrauchbar geworden war, im Sommer 1968 vereinigt, neu geordnet und verzeichnet worden. Einige wenige Akten aus der preußischen Zeit (1744 - 1807) wurden herausgenommen
und zu Rep. 137 gelegt. Der Bestand wurde in Generalia und Specialia unterteilt. Die Generalia sind chronologisch, die Specialia nach Ämtern und innerhalb dieser alphabetisch nach Gemeinden geordnet worden. Die Akten des gesamten Bestandes wurden laufend durchnummeriert.
Bei kirchengeschichtlichen Forschungen sind zur Ergänzungstets die Kirchensachen der Reposituren 26 - 34 (Ämter und Landratsämter), die Handschriften (Rep. 241) und die Aktenbestände des neueingerichteten Archivs des Reformierten Landeskirchenamts in Leer heranzuziehen.
Aurich, im August 1968 gez. Dr. Möhlmann
Zusatzinformationen: ACHTUNG: DIESER BESTAND IST AUS KONSERVATORISCHEN GRÜNDEN VORÜBERGEHEND NICHT BENUTZBAR
Kurzbeschreibung: In den evangelischen Territorien wurden Konsistorien für die weltliche Leitung der Kirchenangelegenheiten geschaffen. In Ostfriesland entstand erstmals 1643 ein zunächst rein lutherisches Konsistorium als besonderer Teil der gräflichen Kanzlei. Das Konsistorium hatte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen, bestätigte und bestellte die Prediger und Lehrer und hatte die Oberaufsicht über deren Lehre und Lebenswandel.
und zu Rep. 137 gelegt. Der Bestand wurde in Generalia und Specialia unterteilt. Die Generalia sind chronologisch, die Specialia nach Ämtern und innerhalb dieser alphabetisch nach Gemeinden geordnet worden. Die Akten des gesamten Bestandes wurden laufend durchnummeriert.
Bei kirchengeschichtlichen Forschungen sind zur Ergänzungstets die Kirchensachen der Reposituren 26 - 34 (Ämter und Landratsämter), die Handschriften (Rep. 241) und die Aktenbestände des neueingerichteten Archivs des Reformierten Landeskirchenamts in Leer heranzuziehen.
Aurich, im August 1968 gez. Dr. Möhlmann
Zusatzinformationen: ACHTUNG: DIESER BESTAND IST AUS KONSERVATORISCHEN GRÜNDEN VORÜBERGEHEND NICHT BENUTZBAR
Kurzbeschreibung: In den evangelischen Territorien wurden Konsistorien für die weltliche Leitung der Kirchenangelegenheiten geschaffen. In Ostfriesland entstand erstmals 1643 ein zunächst rein lutherisches Konsistorium als besonderer Teil der gräflichen Kanzlei. Das Konsistorium hatte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen, bestätigte und bestellte die Prediger und Lehrer und hatte die Oberaufsicht über deren Lehre und Lebenswandel.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ